Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeines

a) Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der audio+frames Veranstaltungstechnik GmbH, Storkower Straße 101c, 10407 Berlin, vertreten durch ihre Geschäftsführer: Herrn Stefan Ost und Herrn Mathias Naumann und den Kunden in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

b) Vertragsvereinbarung

Vertragssprache ist deutsch. Kunden im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ausschließlich Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.

c) Vertragsschluss

Der Vertragsschluss findet nicht über das Internet statt, sondern individuell durch Angebot und Annahme.
Bei Interesse an den von der audio+frames Veranstaltungstechnik GmbH angebotenen Leistungen, kann der Kunde per E-Mail, Telefon oder Fax eine Anfrage mit Anschrift und eventuell weiteren Hinweisen an die audio+frames Veranstaltungstechnik GmbH senden. Hierauf wird die audio+frames Veranstaltungstechnik GmbH ein Angebot erstellen, welches der Kunde binnen einer im Angebot festgelegten Frist annehmen kann. Mit der Annahme kommt ein Vertrag zwischen der audio+frames Veranstaltungstechnik GmbH und dem Kunden zustande.

d) Speicherung des Vertragstexts

Eine Speicherung des Vertragstextes findet nicht statt, sondern der Vertragsinhalt ergibt sich jeweils individuell aus der getroffenen Vereinbarung.

e) Nachträgliche Änderung der Geschäftsbedingungen

Die audio+frames Veranstaltungstechnik GmbH ist zur nachträglichen Anpassung und Ergänzung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gegenüber bestehenden Geschäftsbeziehungen berechtigt, soweit Änderungen in der Gesetzgebung oder Rechtsprechung es erfordern oder sonstige Umstände dazu führen, dass das vertragliche Äquivalenzverhältnis nicht nur unwesentlich gestört ist. Eine nachträgliche Änderung der Geschäftsbedingungen wird wirksam, wenn der Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen nach Mitteilung der Änderung widerspricht. Die audio+frames Veranstaltungstechnik GmbH wird den Kunden bei Fristbeginn ausdrücklich auf die Wirkung seines Schweigens als Annahme der Vertragsänderung hinweisen und ihm während der Frist die Möglichkeit zur Abgabe einer ausdrücklichen Erklärung einräumen. Widerspricht der Kunde fristgemäß, können sowohl die audio+frames Veranstaltungstechnik GmbH als auch der Kunde das Vertragsverhältnis außerordentlich kündigen.

§ 2 Leistungsbeschreibung

a) Allgemein

Das Leistungsspektrum der audio+frames Veranstaltungstechnik GmbH umfasst die Vermietung und den Aufbau von Veranstaltungstechnik sowie die Betreuung von Veranstaltungen, Messen, Events und Kongressen im Bereich B2B („Business-to-Business„).

b) Leistungserbringung

Die audio+frames Veranstaltungstechnik GmbH ist berechtigt den Vertrag bzw. Teile des Vertrages durch Dritte erfüllen zu lassen.

c) Liefer- und Leistungsverzögerungen

Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von außergewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignissen, welche auch durch äußerste Sorgfalt von der audio+frames Veranstaltungstechnik GmbH nicht verhindert werden können und welche die audio+frames Veranstaltungstechnik GmbH nicht zu vertreten hat (hierzu gehören insbesondere Streiks, behördliche oder gerichtliche Anordnungen und Fälle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung trotz dahingehenden Deckungsgeschäfts), berechtigen die audio+frames Veranstaltungstechnik GmbH dazu, die Lieferung um die Dauer des behindernden Ereignisses zu verschieben.

d) Rücktritt

Bei Nichtverfügbarkeit aus zuvor genannten Gründen können wir vom Vertrag zurücktreten. Wir verpflichten uns dabei, Sie unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit zu informieren und etwaig bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich zu erstatten.

e) Leistungszeit

Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, erbringt die audio+frames Veranstaltungstechnik GmbH die Leistung innerhalb des im Angebot aufgeführten Einsatzzeitraumes und des beschriebenen Veranstaltungstages. Der Fristbeginn für die Leistung ist bei Vorkassenzahlung der Tag nach Erteilung des Zahlungsauftrags an das überweisende Kreditinstitut bzw. bei auf Rechnung der Tag nach Vertragsschluss. Die Frist endet am darauffolgenden fünften Tag. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder einen am Leistungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag, endet die Frist am nächsten Werktag.

§ 3 Zahlung

a) Preise

Sämtliche Preise verstehen sich exklusive Umsatzsteuer. Die Umsatzsteuer ist bei Angebotsstellung separat aufgeführt.

b) Zahlungsverzug

Der Kunde gerät mit der Zahlung in Verzug, wenn die Zahlung nicht innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Rechnung bei der audio+frames Veranstaltungstechnik GmbH eingeht, es sei denn, es sind gesonderte Zahlungskonditionen schriftlich mit der audio+frames Veranstaltungstechnik vereinbart worden. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet. Sollte der Kunde mit seinen Zahlungen in Verzug geraten, so behält sich die audio+frames Veranstaltungstechnik GmbH vor, Mahngebühren in Höhe von 2,50 Euro in Rechnung zu stellen. Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadensersatzes bleibt unbenommen. Dem Kunden verbleibt die Möglichkeit nachzuweisen, dass die audio+frames Veranstaltungstechnik GmbH kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

c) Zurückbehaltungsrecht

Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts steht dem Kunden nur für solche Gegenansprüche zu, die fällig sind und auf demselben rechtlichen Verhältnis wie die Verpflichtung des Kunden beruhen.

d) Zahlungsweise

Bei der Vermietung von Veranstaltungstechnik ist der Mietpreis grundsätzlich in voller Höhe im Voraus zu entrichten, soweit nicht andere Konditionen individuell vereinbart wurden. Dies gilt nicht für Mietverträge, die für einen Zeitraum von über einen Monat geschlossen werden, hier erfolgt die Mietzahlung monatlich im Voraus. In besonderen Fällen kann eine Anzahlung von 50 % des Mietpreises, 5 Tage vor Leistungserbringung vereinbart werden. Darauf folgende Zahlungen werden individuell nach festen Zahlungszielen als Abschlags- oder Restzahlung vereinbart. Die jeweils geltenden Konditionen kann der Kunde dem Angebot der audio+frames Veranstaltungstechnik GmbH entnehmen.

Bei allen anderen durch die audio+frames Veranstaltungstechnik GmbH angebotenen Leistungen, ist regelmäßig eine mit Vertragsschluss fällige Anzahlung von bis zu 50% des vereinbarten Preises zu entrichten.

§ 4 Verantwortlichkeit des Kunden

a) Inhalt des Kundenauftrags

Für Inhalt und Richtigkeit der übermittelten Daten und Informationen bei einem Kundenauftrag ist ausschließlich der Kunde selbst verantwortlich. Er verpflichtet sich zudem, keine Daten zu übermitteln, deren Inhalte Rechte Dritter verletzen oder gegen bestehende Gesetze verstoßen. Der Kunde bestätigt mit der Übertragung von Daten an die audio+frames Veranstaltungstechnik GmbH, die urheberrechtlichen Bestimmungen eingehalten zu haben.

b) Freistellung

Der Kunde hält die audio+frames Veranstaltungstechnik GmbH von allen Ansprüchen frei, die von Dritten wegen solcher Verletzungen gegenüber der audio+frames Veranstaltungstechnik GmbH geltend gemacht werden. Dies umfasst auch die Erstattung von Kosten notwendiger rechtlicher Vertretung.

c) Datensicherung

Für die Sicherung der übersandten Informationen ist der Kunde mitverantwortlich. Die audio+frames Veranstaltungstechnik GmbH kann nicht für den Verlust von übersandten Informationen des Kunden verantwortlich gemacht werden, da die audio+frames Veranstaltungstechnik GmbH keine allgemeine Datensicherungsgarantie übernimmt.

§ 5 Allgemeines zur Vermietung

a) Kaution

Die audio+frames Veranstaltungstechnik GmbH behält sich vor, für die Miete von Geräten eine Kaution zu verlangen.

b) Mietzeitraum

Der vereinbarte Mietzeitraum beginnt mit der Abholung bei der audio+frames Veranstaltungstechnik GmbH bzw. bei Versendung der Mietsache auf Wunsch des Kunden mit der Übergabe der Mietsache an die bestimmungsgemäße Transportperson. Die Mietzeit endet mit der Übergabe/Eingang der Rücksendung der Mietsache an die audio+frames Veranstaltungstechnik GmbH. Die Rückgabe hat bis spätestens 12.00 Uhr früh am vereinbarungsgemäßen Rückgabetag zu erfolgen. Der Rückgabetag wird, sofern die Rückgabe bis 12.00 Uhr erfolgt, für die Mietzahlung nicht berechnet. Gibt der Kunde die Mietsache erst nach 12.00 Uhr an die audio+frames Veranstaltungstechnik GmbH zurück, fallen zusätzliche Kosten an.

c) Pflichten des Mieters

Der Mieter darf die Geräte nur mit ausdrücklicher Zustimmung der audio+frames Veranstaltungstechnik GmbH Dritten entgeltlich oder unentgeltlich überlassen. Die Geräte dürfen nur in vom Hersteller zugelassenen Kombinationen eingesetzt werden.

d) Gewährleistung

Es bestehen gesetzliche Gewährleistungsrechte.

§ 6 Bereitstellung und Rückgabe bei Vermietung

a) Übergabeprotokoll

Bei Ausgabe bzw. Rücknahme der Geräte ist ggf. ein Übergabe- bzw. Rücknahmeprotokoll (Mietlieferschein) vollständig auszufüllen und zu unterzeichnen. Diese beiden Protokolle sind Bestandteile des Mietvertrages.

b) Ersatzgeräte Bereitstellung

Können die Geräte im Zeitpunkt der Übergabe nicht bereitgestellt werden, behält sich die audio+frames Veranstaltungstechnik GmbH das Recht vor, vergleichbare Geräte bereitzustellen, insoweit es für den Mieter zumutbar ist.

c) Verschulden des Mieters

Werden Geräte durch das Verschulden des Mieters zerstört oder ist absehbar, dass die Nutzung durch einen Umstand eingeschränkt oder unmöglich wird, den der Mieter zu vertreten hat, kann die audio+frames Veranstaltungstechnik GmbH die Stellung von Ersatzgeräten verweigern. Eine Kündigung des Mieters nach § 543 II Nr. 1 BGB ist in diesem Fall ausgeschlossen.

d) Verspätete Rückgabe

Die Regelung des § 545 BGB findet ausdrücklich keine Anwendung. Gibt der Mieter die Geräte nach Ablauf der vereinbarten Nutzungsdauer nicht oder nicht zum vereinbarten Zeitpunkt an die audio+frames Veranstaltungstechnik GmbH zurück, ist diese berechtigt für den über die Vertragsdauer hinausgehenden Zeitraum der Vorenthaltung ein Nutzungsentgelt in Höhe des vereinbarten Mietzinses zu verlangen. Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche der audio+frames Veranstaltungstechnik GmbH bleiben davon unberührt. Eine Verlängerung der Mietzeit ist nur nach ausdrücklicher Zustimmung der audio+frames Veranstaltungstechnik GmbH in Textform möglich. Die Berechtigung zur Nutzung der Geräte erstreckt sich nur auf die vereinbarte Nutzungsdauer. Eine Fortsetzung des Gebrauchs nach Ablauf der Mietzeit führt auch ohne ausdrücklichen Widerspruch durch die audio+frames Veranstaltungstechnik GmbH grundsätzlich nicht zu einer Verlängerung des Mietvertrages.

e) Verfrühte Rückgabe

Rückgaben der Geräte vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit haben keine Verringerung der vereinbarten Miete zur Folge, es sei denn, die Geräte können anderweitig vermietet werden oder es liegt ein Fall der außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund vor.

f) Rückgabezustand

Der Mieter verpflichtet sich, die Geräte zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt gereinigt und in protokolliertem Zustand (lt. Übergabeprotokoll) an die audio+frames Veranstaltungstechnik GmbH zurückzugeben. Sind die Geräte bei der Rückgabe nicht oder ungenügend gereinigt, werden darüber hinaus die tatsächlich anfallenden Reinigungskosten berechnet. Der Nachweis, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden ist oder wesentlich niedriger ist, bleibt dem Mieter unbenommen.

g) Unfreie Rücksendung

Erfolgt die Rückgabe der Mietsache per Postsendung, ist der Mieter verpflichtet die anfallenden Versandkosten zu zahlen.

h) Unmöglichkeit der Rückgabe der Mietsache

Ist es dem Mieter aufgrund von Unmöglichkeit, die er zu vertreten hat, nicht möglich, die Mietsache zurückzugeben (z.B. aufgrund Zerstörung, Verlust, …), so kann die audio+frames Veranstaltungstechnik GmbH dem Mieter den Aufwand in Rechnung stellen, der durch die Wiederbeschaffung anfällt.

§ 7 Verantwortlichkeit des Mieters

a) Sinnvolle Zusammenstellung des Equipments

Dem Mieter obliegt es, das für seine Zwecke notwendige Technikequipment eigenverantwortlich zusammenzustellen. Die audio+frames Veranstaltungstechnik GmbH haftet nicht für die zur Projektumsetzung notwendige konzeptionelle Vollständigkeit des angemieteten Technikequipments.

b) Ordnungsgemäße Handhabung

Bei den von der audio+frames Veranstaltungstechnik GmbH vermieteten Geräten handelt es sich u.a. um technisch aufwendige und störungsempfindliche Geräte. Die Geräte sind daher stets schonend und sachgemäß zu behandeln, ordnungsgemäß und den Vorgaben entsprechend von Fachpersonal zu bedienen. Hierzu gehört auch, dass die Technik von Gefahrenquellen, bzw. Gefahrenbereichen fernzuhalten ist. Weiterhin hat der Mieter dafür zu sorgen, dass für den Transport der Technik (u. a. auch der Rückversand) in geeignetem Transport- und Verpackungsmaterial geschieht (z.B. Das Material des Versandes zum Mieter).

c) Stromversorgung

Der Mieter hat die störungsfreie und ausreichende Stromversorgung während der Nutzung der Geräte sicher zu stellen.

d) Informationspflicht

Sofern im Rahmen der Mietzeit besondere Gefahrenlagen (insb. Verwendung unter Einsatz von Feuer, Wasser, hohem Druck) eintreten können, ist der Kunde verpflichtet, der audio+frames Veranstaltungstechnik GmbH auf diese besonderen Gefahren für die vermieteten Geräte hinzuweisen. Für diese Gefahren ist nach Rücksprache mit der audio+frames Veranstaltungstechnik GmbH gegebenenfalls eine zusätzliche Versicherung abzuschließen.

e) Benachrichtigung

Wird die Mietsache von Dritten gepfändet oder anderweitig durch Dritte beeinträchtigt, hat der Mieter die audio+frames Veranstaltungstechnik GmbH unverzüglich zu benachrichtigen, damit eine Klage gem. § 771 ZPO erhoben werden kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den entstandenen Ausfall der audio+frames Veranstaltungstechnik GmbH.

f) Rügepflicht

Die Vollständigkeit und Funktionsfähigkeit der Technik ist vom Mieter bei Übernahme zu überprüfen. Sollte sich herausstellen, dass Mängel an der Technik vorliegen, so ist dies unverzüglich der audio+frames Veranstaltungstechnik GmbH mitzuteilen. Sollten bei Übergabe Mängel erkennbar gewesen sein, und diese wurden durch den Mieter nicht unverzüglich gerügt, verliert der Mieter sein Rügerecht insoweit, wie die Technik für den vorgesehenen Einsatz nur unwesentlich beeinträchtigt ist.

g) Haftungsumfang während der vereinbarten Nutzungsdauer und nach Ablauf der vereinbarten Nutzungsdauer

Der Mieter haftet für solche Schäden, die über den üblichen Gebrauch bzw. Verschleiß hinaus gehen, sofern er dies zu vertreten hat. Dazu gehören insbesondere Feuer- und Wasserschäden, Transportschäden, Schädigung der Mietsache während der Benutzung und Abhandenkommen der Mietsache. Haftungszeitraum ist der Zeitpunkt der Übergabe der Mietsache bis zur Rückgabe der Mietsache.

h) Versicherungspflicht und Selbstbeteiligung

Der Mieter ist verpflichtet, die jeweiligen Mietgegenstände für Verlust, Diebstahl, Beschädigung oder zufälligen Untergang zu versichern. Der Mieter ist ab Übernahme der Technik für diese in vollem Umfang verantwortlich. Der Mieter ist dazu verpflichtet, audio+frames Veranstaltungstechnik einen Nachweis über eine vorhandene Versicherung nachzuweisen.

Insbesondere weist die audio+frames Veranstaltungstechnik GmbH darauf hin, dass die Technik nicht unbeaufsichtigt gelassen werden darf und dass sie in öffentlichen Räumen oder in Fahrzeugen nicht sichtbar belassen werden darf. Dies kann zum Verlust des Versicherungsschutzes führen.

§ 8 Urheberrecht und Nutzungsrechte

a) Nutzungsrechte und Nutzungsumfang

Wir haben an den von uns erstellen Werken (z.B. auch Konzepten und Entwürfen) das Urheberrecht bzw. dass ausschließliche Nutzungsrecht bzw. Eigentumsrecht. Mit dem Erwerb der von uns erbrachten Dienstleistungen/Werke und der vollständigen Zahlung des vereinbarten Preises, sichern Sie sich lediglich die Nutzungsrechte am Dienstleistungsprodukt/Werk zum vereinbarten Zweck, erwerben daran aber keine Eigentums- oder Urheberrechte.

Sie sind ohne ausdrückliche Zustimmung von uns nicht berechtigt, die von uns erteilten Nutzungsrechte entgeltlich oder unentgeltlich auf Dritte zu übertragen oder anderweitig an solche weiterzugeben. Die Übertragung weiterer Nutzungsrechte kann separat mit uns vereinbart werden und ist gesondert zu vergüten. Ebenso ist es ohne ausdrückliche Genehmigung untersagt die Werke zu verändern oder zu bearbeiten.

b) Sicherheitskopien

Sie sind berechtigt, für den reinen Eigenbedarf Sicherheitskopien der in Ihrem Auftrag von uns erstellten Arbeiten anzufertigen und aufzubewahren.

c) Urheberbenennung

Soweit wir einen Copyright-Hinweis/Urhebervermerk an unseren Arbeiten angebracht haben, dürfen Sie diesen ohne unsere Zustimmung nicht entfernen oder verändern.

d) Schadensersatz

Wir behalten uns das Recht vor, für jeden Verstoß gegen die vertraglichen Lizenzbedingungen, insbesondere bei Verletzung des Urheberrechts, den entstandenen Schaden geltend zu machen.

e) Ihre Vorlagen und fremdes Material

Sollten wir Ihre Vorlagen bzw. Daten für die Bearbeitung verwenden, haben Sie dafür Sorge zu tragen das diese nicht mit Rechten Dritter belastet sind bzw. Sie über die erforderlichen Nutzungsrechte verfügen. Werden wir vom Lizenzgeber in Anspruch genommen, weil das fremde Lizenzmaterial nicht ordnungsgemäß verwandt wurde, so sind Sie uns zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verantwortlich.

§ 9 Haftung

a) Haftungsausschluss

Die audio+frames Veranstaltungstechnik GmbH sowie unsere gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen haften nur für Vorsatz.  Nur wenn wesentliche Vertragspflichten (folglich solche Pflichten, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist) betroffen sind, wird auch für grobe oder leichte Fahrlässigkeit gehaftet. Dabei beschränkt sich die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

b) Haftungsvorbehalt

Der vorstehende Haftungsausschluss betrifft nicht die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Auch die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben vom Haftungsausschluss unberührt.

§ 10 Schlussbestimmungen

a) Gerichtsstand

Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag wird der Geschäftssitz der audio+frames Veranstaltungstechnik GmbH in Berlin vereinbart, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder sofern der Kunde keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat.

b) Rechtswahl

Soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen nach dem Heimatrecht des Kunden entgegenstehen, gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts als vereinbart.

c) Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht.